Sie machen — Wir fördern!
Unsere Partnerschaft für Demokratie „Gemeinsam in Tempelhof-Schöneberg — Demokratie leben!“

Gefördert werden können Vorhaben, die mindestens einem der folgenden Ziele nachgehen:
- Maßnahmen, die Antisemitismus, Rechtsextremismus, Rassismus oder Queerfeindlichkeit vorbeugen und darüber aufklären
- Vorhaben, die Betroffene von Antisemitismus und anderen Erscheinungsformen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit unterstützen und empowern
- Maßnahmen, die zivilgesellschaftliches Engagement und die Stärkung der demokratischen Kultur fördern
- Aktionen, die demokratische Beteiligung besonders in den Ortsteilen Mariendorf, Marienfelde und Lichtenrade stärken
- Formate, die Demokratiebildung in der Arbeitswelt und in Unternehmen vorantreiben
Eckdaten
- Gefördert werden Maßnahmen mit mindestens 1.000,- € und maximal 5.000,- € Fördersumme.
- Das Projekt darf frühestens am 13.04.2026 beginnen und muss bis spätestens 31.12.2026 abgeschlossen sein.
- Es muss eine vorläufige Projektskizze bis zum 17.02.2026 eingereicht werden. Anschließend berät der Begleitausschuss der Partnerschaft für Demokratie über die Projektskizzen. Projekte, die Jugendliche im Bezirk betreffen, werden vom Kinder- und Jugendparlament des Bezirks Tempelhof-Schöneberg bewertet. Diese Gremien entscheiden darüber, ob Sie zur Vollantragstellung aufgefordert werden (vorbehaltlich einer inhaltlichen Prüfung durch die zuständige Regiestelle im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben).
- Nach Abschluss des Projekts, spätestens bis zum 31.03.2027 (falls im Zuwendungsbescheid nicht anders angegeben), muss ein Verwendungsnachweis eingereicht werden.
Was kann gefördert werden?
- Die Maßnahme muss eine ersichtliche Relevanz für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg ausweisen und im Bezirk umgesetzt werden.
- Die inhaltliche Grundlage für Förderentscheidungen bildet das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sowie im Rahmen der Partnerschaft für Demokratie definierte Schwerpunkte und Kriterien. Die Umsetzung beruht auf der Förderung durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Anträge können von Vereinen, Initiativen und Organisationen mit einer gültigen Anerkennung der Gemeinnützigkeit gestellt werden.
Darüber hinaus
- Die Projektumsetzung und die dazugehörige Öffentlichkeitsarbeit findet in enger Abstimmung mit der externen Koordninierungs- und Fachstelle statt.
- Die Projekte sollen bei der Vernetzungs- und Abschlussveranstaltung (Demokratielunch) des Jahres 2026 mitwirken.
- Es gelten die Förderrichtlinien des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sowie die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen für Projektförderung (ANBest-P).
- Für die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Projektumsetzung gelten die Vorgaben des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.
Kontakt
Sollten Sie Fragen haben und Unterstützung bei der Antragstellung brauchen, beraten wir Sie gerne.
Externe Koordinierungs- und Fachstelle
Arbeit und Leben Berlin-Brandenburg gGmbH
Jonna Lüers
Tel: 030 – 5130 192 – 49
Mail: lueers@berlin.arbeitundleben.de